KI-Inhalte ab August 2026 kennzeichnungspflichtig
Was Unternehmen jetzt beachten sollten
Ab August 2026 gelten mit der EU-KI-Verordnung neue Vorgaben zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. Betroffen sind Unternehmen und Organisationen, die KI-Systeme beruflich einsetzen – beispielsweise für Texte, Bilder, Videos oder automatisierte Kommunikation.
Eine Kennzeichnung ist insbesondere dann erforderlich, wenn Inhalte überwiegend durch KI erstellt wurden und für Nutzerinnen und Nutzer der Eindruck entstehen könnte, diese seien vollständig von Menschen erstellt worden.
Was bedeutet das konkret für Ihr Marketing?
Prüfen Sie insbesondere folgende Bereiche:
• Nutzen Sie KI-generierte Bilder oder Videos auf Ihrer Website?
• Verwenden Sie KI-generierte Texte auf Ihrer Website?
• Setzen Sie KI-generierte Bilder oder Videos in sozialen Netzwerken ein?
• Nutzen Sie KI-generierte Texte für Social Media oder andere Marketingmaßnahmen?
Wenn ja, sollten Sie auf eine transparente und rechtssichere Kennzeichnung achten. Verstöße gegen die Vorgaben der EU-KI-Verordnung können mit Bußgeldern von bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. (1)
Nicht von der Kennzeichnungspflicht betroffen sind:
• rein interne KI-generierte Inhalte
• privat genutzte Inhalte
• KI-Entwürfe, die anschließend wesentlich durch Menschen überarbeitet werden
Zusätzlich verpflichtet die KI-Verordnung Anbieter von KI-Systemen – etwa OpenAI oder Meta – dazu, technisch erkennbare Kennzeichnungen für KI-generierte Inhalte bereitzustellen, beispielsweise in Form digitaler Wasserzeichen oder entsprechender Metadaten.
Sie haben Fragen zur Kennzeichnung von KI-Inhalten?
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Kennzeichnung von KI in Ihrem Marketing. Sprechen Sie uns an.
(1) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1689