Jetzt barrierefrei – ab 2025 wird’s Pflicht!
Kostenloser Website-Check für Ihr Unternehmen.
Barrierefreiheit wird Pflicht Sind Sie bereit?
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme über 2 Millionen Euro, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Wer ist betroffen?
- B2C-UNTERNEHMEN
die Produkte oder Dienstleistungen direkt an Verbraucher verkaufen. - B2B-UNTERNEHMEN
deren Websites von Endnutzern verwendet werden. - BRANCHEN WIE E-COMMERCE, BANKDIENSTLEISTUNGEN, TRANSPORT UND TELEKOMMUNIKATION
Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Das BFSG orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Ihre Website sollte folgende Kriterien erfüllen:
Wahrnehmbarkeit

- Textalternativen für visuelle Inhalte (z. B. Alt-Texte für Bilder).
- Untertitel und Transkriptionen für Videos und Audioinhalte.
- Klare Kontraste und übersichtliche Farbgestaltung.
Bedienbarkeit

- Tastaturzugänglichkeit: Die Website muss vollständig ohne Maus bedienbar sein.
- Einfache Navigation mit klarer und konsistenter Menüführung.
- Barrierefreie Formulare und andere Interaktionselemente.
Verständlichkeit

- Gekennzeichnete Sprache und gut lesbare Inhalte.
- Konsistente und vorhersehbare Funktionen ohne plötzliche Änderungen.
Robustheit

- Kompatibilität mit Assistenztechnologien wie Screenreadern.
- Standardkonformer Code, der auf allen Geräten und Browsern funktioniert.
Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Website-Check, um zu prüfen, ob Ihre Seite den BFSG-Vorgaben entspricht. Dabei identifizieren wir potenzielle Barrieren und geben Ihnen eine klare Übersicht über notwendige Anpassungen. Sollten wir Barrieren finden, unterstützen wir Sie dabei, diese schnell und effizient zu beseitigen und Ihre Website rechtskonform und benutzerfreundlich zu gestalten.